Gesundheitsuntersuchung
Gesundheitsuntersuchtung für Erwachsene einmalig „U35” ab 01.04.2019
Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben künftig einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
Ab Vollendung des 35. Lebensjahres haben die Versicherten in Zukunft alle 3 Jahre statt wie bisher alle 2 Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
Die Gesundheitsuntersuchung soll neben der Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten insbesondere auch auf die Erfassung und Bewertung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung abzielen. Außerdem wird die Überprüfung des Impfschutzes zugleich mit angeboten. Diese Untersuchung beinhaltet weder routinemäßige Laboruntersuchungen noch apparative Diagnostik.