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Gesundheits­untersuchung

Gesund­heits­un­ter­such­tung für Erwach­sene einmalig „U35” ab 01.04.2019

Versi­cherte ab Voll­endung des 18. Lebens­jahres bis zum Ende des 35. Lebens­jahres haben künftig einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.

Ab Voll­endung des 35. Lebens­jahres haben die Versi­cherten in Zukunft alle 3 Jahre statt wie bisher alle 2 Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.

Die Gesundheits­untersuchung soll neben der Früh­erken­nung von bevöl­ke­rungs­me­di­zi­nisch bedeut­samen Krank­heiten insbe­son­dere auch auf die Erfas­sung und Bewer­tung von gesund­heit­li­chen Risiken und Belas­tungen und eine darauf abge­stimmte präven­ti­ons­ori­en­tierte Bera­tung abzielen. Außerdem wird die Über­prü­fung des Impf­schutzes zugleich mit ange­boten. Diese Unter­su­chung beinhaltet weder routi­ne­mä­ßige Labor­un­ter­su­chungen noch appa­ra­tive Diagnostik.

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