Ankündigung zum eRezept und zur eAU
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
zum 01.01.24 wurde das E‑Rezept verpflichtend für alle Praxen eingeführt.
Hierzu folgende Vorgehensweise:
E- Rezepte können nur nach! Vorausgegangener Vorlage einer gültigen Versicherungskarte für Kassenpatienten erstellt werden.
Für alle Rezeptbestellungen über Mail, Homepage, Telefon oder Anrufbeantworter oder durch Einreichen eines schriftlichen Bestellwunsches montags-freitags bis 11:00 Uhr können wir am darauffolgenden Tag in der Apotheke Ihrer Wahl eine Verfügbarkeit der Verordnung garantieren. Für Bestellungen nach 11:00 Uhr sind erst am übernächsten Tag die Rezepte garantiert einlösbar. Zum Einlösen des aktivierten E‑Rezeptes weisen Sie sich direkt in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte aus, Sie brauchen sich also keinen Papierausdruck mehr für reguläre Kassenrezepte bei uns in der Praxis abholen.
Zur schnelleren Verfügbarkeit werden standardmäßig in der Akutsprechstunde Medikamente weiterhin in Papierrezeptform ausgestellt, die dann sofort in Ihrer Apotheke eingelöst werden können.
Alle grünen Rezepte, Privatrezepte, BTM-Rezepte Überweisungen und Heilmittelverordnungen werden weiter ausschließlich in Papierform erstellt und können am Folgetag in der Praxis abgeholt werden, hier existiert kein elektronisches Verfahren.
Außerdem werden ab diesem Jahr keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Kassenpatienten in Papierform mehr ausgedruckt, da die Arbeitgeber bereits seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind, sich die Nachweise selbst über die Krankenkassen zu beschaffen. Dieses Vorgehen gilt auch für die Arge.
Wir bitten um Ihr Verständnis für alle technischen Schwierigkeiten, die sich in dieser Startzeit ergeben können. Sie liegen leider nicht in unseren Händen, wir versprechen Ihnen, uns um schnellstmögliche Lösungen zu bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Praxisteam Dres. Altgassen, Zamhöfer, Probst und Kollegen
Der Ablauf einer eRezept Bestellung und Einlösung wird nachfolgend nochmal als Ablauf Skizziert:
- Voraussetzung: Vorlage der Versichertenkarte für das aktuelle Quartal muss bereits in der Praxis erfolgt sein
- Sie bestellen ihre Medikamente wie gewohnt über unser Kontaktformular, per Mail, über unsere Rezeptnummer oder mittels schriftlicher Aufstellung bis spätestens 11 Uhr
- Wir prüfen Ihre Bestellung und laden das elektronische Rezept auf den „Gesundheitsserver“. (Von diesem Schritt bekommen Sie als Patient nichts mit. Sie können Ihre persönlichen Verordnungen jedoch jederzeit selber einsehen, sofern Sie die entsprechende App und Ihre persönlichen Zugangsdaten dafür bei Ihrer Krankenkasse beantragt haben.)
- Sie gehen am Folgetag direkt in die Apotheke Ihrer Wahl und weisen sich dort mit Ihrer Krankenkassenkarte als „Schlüssel“ zu Ihrer Verordnung aus. Die Apotheke findet damit Ihre Verordnung auf dem „Gesundheitsserver“ und kann Ihnen Ihr Medikament übergeben.